Der Heizungsförderung im Überblick
Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30%.
Diese kann von allen Antragstellern und für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude.
- Im Einfamilienhaus sowie für die erste Wohnung im Mehrfamilienhaus betragen die förderfähigen Ausgaben derzeit 28.000 €. Dieser Betrag wird zukünftig alle 6 Monate um 750 € gesenkt, erstmals zum 1.2.2027 auf dann 27.250 €.
- Im Mehrfamilienhaus können für die 2. bis 6. Wohnung je 15.000 € als förderfähige Ausgaben angesetzt werden, ab der 7. Wohnung je 8.000 €. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich dabei zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.
Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus für Eigentümer, die Ihr Haus selbst nutzen
Über die 30-prozentige Grundförderung hinaus können weitere Boni beantragt werden, die für selbstnutzende Hauseigentümer, für Haushalte mit geringen Einkommen, Rentner und Familien bereitstehen. Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können beide Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung insgesamt ist allerdings auf maximal 70 % begrenzt, für Haushalte mit Jahreseinkommen bis 30.000 € auf 80 %.
- Plus 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus
für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen. Der Bonus sinkt alle 6 Monate um 4 %, erstmals zum 1.2.2027 auf dann 12 %.
- Plus 10 % - 40 % Einkommens-Bonus
für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 50.000 € nicht übersteigt. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Erhalten als Kinderzuschlag eine einmalige Reduzierung des anzurechnenden Einkommens um 10.000 €.
10 % Einkommens-Bonus: Einkommen bis 50.000 €; mit Kind bis 60.000 €
30 % Einkommens-Bonus: Einkommen bis 40.000 €; mit Kind bis 50.000 €
40 % Einkommens-Bonus: Einkommen bis 30.000 €; mit Kind bis 40.000 €
Der Förderservice im Überblick
Sie beantragen die KfW-Heizungsförderung selbst über das KfW-Kundenportal. Wir unterstützen Sie dabei: Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen die erforderlichen Bestätigungen für die Antragstellung und den späteren Abruf der Fördergelder.
Zusammen mit Ihrem Liefer- oder Leistungsvertrag haben Sie damit alles, was Sie für die Antragstellung benötigen.
- Erstellen der notwendigen Bestätigung zum Antrag (BzA)
- Erstellen der notwendigen Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal
Sie möchten wissen, ob Sie für Ihre neue Heizung grundsätzlich mit Fördergeldern rechnen können? Kein Problem - unser Team der Förderhotline unter der Nummer 06190-9263-433 freut sich auf Ihren Anruf. Wir gehen zusammen mit Ihnen die wichtigsten Fördervoraussetzungen durch und beantworten Ihre Fragen rund um den Förderservice.
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